Ein Unternehmer möchte Fehlern in seinem Netz auf den Grund gehen und den Netzwerkverkehr aufzeichnen, um ihn zu analysieren. Was aber sagt das Datenschutzrecht dazu?
Was ist mit Software-Lizenzen, die man einmal bezahlt hat, nun aber nicht mehr oder nur noch teilweise nutzt? Darf man das tote Kapital in Cash verwandeln? Der Europäische Gerichtshof hat mit einem neuen Urteil endlich für Rechtsklarheit gesorgt.
Welche Aufbewahrungspflichten gelten für E-Mails und digitale Dokumente? Sind alle E-Mails zu archivieren? Welche technischen Anforderungen verlangt das Gesetz?
Darf man fremde Software ändern, wenn sie auch Open-Source-Code enthält? Wann ist Software patentierbar? Dieser Beitrag berichtet über die aktuelle Rechtsprechung und versucht, etwas Licht in das komplexe Softwarerecht zu bringen.
Der Europäische Gerichtshof hat jetzt ein Urteil aufgehoben, das einen belgischen Provider dazu verdonnern wollte, aus seinem gesamten Datenverkehr Urheberrechtsverstöße auszufiltern.
Dem kleinen Mittelständler kommt es gerade recht, wenn er die billige Wartung für eine Standardsoftware vom Systemhaus um die Ecke statt vom Hersteller beziehen kann. Dem Software-Riesen wiederum, der erhebliche Umsätze aus Supportverträgen generiert, sind Dritte, die seine Produkte supporten, ein Dorn im Auge.