Berechtigt oder nicht, in IT-Kreisen kursiert die Meinung, speziell Public Clouds dürfe man streng genommen ohnehin nicht nutzen, weil der Datenschutz das verbiete, wenn man über die Server keine Verfügungsgewalt habe. Was ist da dran? Handelt man sich so tatsächlich datenschutzrechtliche Probleme ein? Worauf müssen Unternehmen achten? Und welches Datenschutzrecht gilt bei grenzüberschreitenden Clouds?
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Ein falscher Klick auf einer Internetseite und dasKonto ist leer. Allerdings kann man sich wehren,vorausgesetzt, man weiß wie man unberechtigtenForderungen richtig begegnet. Wie mansich schützen kann, was zu tun ist, wenn manhereingefallen ist und wer schwarze Schafe imInternet abmahnen darf – das diskutiert dieserBeitrag