Setzt ein Unternehmen mehr Software-Lizenzen ein, als es gekauft oder gemietet hat, birgt das erhebliche Risiken. Software-Hersteller verlangen bei Unterlizenzierungen bisweilen eine Strafgebühr, die empfindlich zu Buche schlagen kann. Hinzu kommt: Unabhängig davon können der zuständige Geschäftsführer oder der verantwortliche IT-Leiter persönlich haften, da sich eine Unterlizenzierung oftmals nicht "mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" vereinbaren lässt. Eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren kann die Folge sein. Zwar sind solch drastische Konsequenzen die Ausnahme; in jedem Fall droht aber ein Strafverfahren.
Audits können jedes Unternehmen treffen, das Software von bestimmten Anbietern gekauft hat. Den Anfang macht ein Brief, mit dem ein Softwarehersteller wie etwa Microsoft die Prüfung ankündigt. Nach Erhalt des Anschreibens hat das Unternehmen 30 Tage Zeit, um sich auf das Audit vorzubereiten. In dieser Phase muss das Unternehmen sämtliche Aufzeichnungen über die Nutzung der Software bereitstellen, die der Hersteller bei der Prüfung sehen
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